Krankenversicherungen (Grund- und Zusatzversicherung):
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Beteiligung an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Mit einer Zusatzversicherung können in der Regel 50 – 90% der Kosten abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die Versicherung möglichst frühzeitig abgeschlossen wird. Normalerweise wird bis zum 4. Lebensjahr kein zahnärztliches Attest über die Zahnentwicklung verlangt (bei Ihrer Versicherung abklären!).
Spezielle Zahnversicherungen decken primär die Zahnarztkosten ab, aber nicht in jedem Fall die kieferorthopädische Behandlung. Ausserdem können die Prämien deutlich höher ausfallen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Versicherungen für kieferorthopädische Behandlungen an. Dabei werden die gesamten Behandlungskosten übernommen.
Invalidenversicherung IV:
Die Beurteilung einer Kostenübernahme durch die IV muss durch einen Schweizer Fachzahnarzt für Kieferorthopädie SSO erfolgen. Die Kriterien sind streng und klar definiert und entsprechend ist eine Kostengutsprache nicht häufig. Bei der Planung der kieferorthopädischen Behandlung klären wir routinemässig diese Kriterien ab.
Informative Links:
- Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Zusatzversicherungen
- Informationen rund um die Versicherung und Vorsorge Ihres Kindes (Comparis)
- Gesundheitstipp 01/2012: Wenig Schutz vor hohen Kosten
- 20Minuten 15. April 2011: Mogelpackung bei Zahnspangen
- K-Tipp 08/2010: Das Kreuz mit der Zahnspange
- K-Tipp 18/2009: Damit die Zahnkorrektur bezahlbar bleibt